
Deutschlandticket-Einnahmeaufteilungsverfahren
Das Einnahmenaufteilungsverfahren im Detail
Danijel Andrić (Stellvertretende Leitung KCM), Florian Kitschen (KCM)
Seit dem Stichtag 01. Mai 2023 können Fahrgäste erstmals mit einem Abo-Ticket den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Das Deutschlandticket knüpft an den Erfolg des 9-Euro-Tickets an, das im Sommer 2022 für drei Monate befristet angeboten wurde. Als dauerhaftes Angebot soll das Deutschlandticket einerseits die Bürger*innen finanziell entlasten. Andererseits soll das Ticket die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöhen, einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen und somit dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.

Die Unterzeichnung des bundesweiten Vertrages durch die VRS GmbH erfolgte am 27. Juni 2025 bei der Verbandsversammlung durch die beiden Geschäftsführer Michael Vogel (re.) und Dr. Norbert Reinkober (li.)
Wie werden die Einnahmen aus dem Ticketverkauf bundesweit verteilt?
Zur Einführung des Deutschlandtickets hat die Verkehrsministerkonferenz der Länder den sogenannten Koordinierungsrat zum Deutschlandticket ins Leben gerufen. Dieser beschloss am 20. März 2023 ein bundesweites Verfahren zur Einnahmenaufteilung – basierend auf dem „Leipziger Modellansatz“. Die Beratungen zur konkreten Ausgestaltung wurden in einer speziell dafür eingerichteten Unterarbeitsgruppe, der sogenannten UAG Einnahmenaufteilung Deutschlandticket, mit Vertreter*innen der Länder und der ÖPNV-Branche geführt.
Die Umsetzung erfolgt in drei Stufen:
In der ersten Stufe (2023–2024) wurde eine pragmatische Lösung umgesetzt, bei der die Verkäufer die erzielten Einnahmen weitestgehend behalten haben. Die zweite Stufe (2025) sieht eine bundesweite, marktorientierte Aufteilung der Einnahmen auf die Gebiete der Bundesländer unter Berücksichtigung des Wohnortes der Deutschlandticket-Nutzer*innen mit anschließender Korrektur auf Grundlage von Balancefaktoren (z. B. für Tourismus, Transit) vor. Innerhalb der Bundesländer erfolgt die weitere Verteilung der Einnahmen nach länder- oder regionsspezifischen Vereinbarungen der Akteur*innen vor Ort. In einer zukünftigen dritten Stufe sollen die Einnahmen dann dorthin fließen, wo die Deutschlandtickets konkret genutzt wurden (nachfrageorientierte Einnahmenaufteilung).
Wer übernimmt das bundesweite Clearing?
Die Rolle der bundesweiten Clearingstelle nimmt dabei im Auftrag von Bund und Ländern die eigens gegründete D-TIX GmbH und Co. KG ein. Gesellschafter sind mit je 25 % Anteil am Gesellschaftskapital die Branchenverbände, der Bundesverband deutscher Omnibusunternehmen e. V. (bdo), der Bundesverband SchienenNahverkehr e. V. (BSN), der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) sowie die Deutschlandtarifverbund GmbH (DTVG) als Verbund der Eisenbahnverkehrsunternehmen des Nahverkehrs.
Was ist die Rolle des KCM?
Das KCM übernimmt für die ÖPNV-Landschaft in NRW im Zusammenhang mit der Einnahmenaufteilung des Deutschlandtickets derzeit folgende Aufgaben:
- Mitwirkung bei der Gestaltung des Einnahmenaufteilungsverfahrens und Wahrnehmung der Interessen der Branche in NRW im Rahmen der Unterarbeitsgruppe Einnahmenaufteilung Deutschlandticket
- Teilnahme an und Mitarbeit in der Unterunterarbeitsgruppe Nutzungsdatenerfassung, unter anderem federführende Ausschreibung eines bundesweiten Feldtests
- Koordinierung der internen Abstimmungen und Beratungen zur Umsetzung der erforderlichen Prozesse in NRW im Rahmen des NRW-Projektteams Einnahmenaufteilung Deutschlandticket
- Übernahme der Rolle der NRW-weiten Clearingstelle (auch Landesvehikel genannt) für die Stufe zwei
- Erstellung eines Vertragsentwurfes für das NRW-weite Clearing
Wie ist der Stand bei den Verträgen zur Einnahmenaufteilung?
Im Februar 2025 wurde der bundesweite Einnahmenaufteilungsvertrag zur Stufe zwei durch die Verkehrsministerkonferenz beschlossen. Über 90 % der relevanten Verkehrsunternehmen sowie Tariforganisationen haben diesen bis Ende Juni 2025 unterzeichnet. Die konkrete Umsetzung der Stufe zwei soll rückwirkend ab August 2025 starten. Über eine rückwirkende Anwendung ab dem 01.01.2025 wird die Verkehrsministerkonferenz im Sommer entscheiden. Die Beschlüsse sowie die Unterzeichnung des NRW-weiten Einnahmenaufteilungsvertrag konnten ebenfalls im Juni erfolgen.