Gruppe von acht Personen steht im Freien um einen Tisch, auf dem Dokumente unterzeichnet werden.

Deutschlandticket-Einnahmeaufteilungsverfahren

Das Einnahmen­aufteilungs­verfahren im Detail

Danijel Andrić (Stellvertretende Leitung KCM), Florian Kitschen (KCM)

Seit dem Stichtag 01. Mai 2023 können Fahrgäste erstmals mit einem Abo-Ticket den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Das Deutschlandticket knüpft an den Erfolg des 9-Euro-Tickets an, das im Sommer 2022 für drei Monate befristet angeboten wurde. Als dauerhaftes Angebot soll das Deutschland­ticket einerseits die Bürger*innen finanziell entlasten. Anderer­seits soll das Ticket die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöhen, einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen und somit dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.

Die Unterzeichnung des bundesweiten Vertrages durch die VRS GmbH erfolgte am 27. Juni 2025 bei der Verbandsversammlung durch die beiden Geschäftsführer Michael Vogel (re.) und Dr. Norbert Reinkober (li.)

Wie werden die Einnahmen aus dem Ticketverkauf bundesweit verteilt?

Zur Einführung des Deutschlandtickets hat die Verkehrs­ministerkonferenz der Länder den sogenannten Koordinierungs­rat zum Deutsch­land­ticket ins Leben gerufen. Dieser beschloss am 20. März 2023 ein bundes­weites Verfahren zur Ein­nah­men­aufteilung – basierend auf dem „Leip­ziger Modell­ansatz“. Die Be­ra­tungen zur konkreten Aus­ge­stal­tung wurden in einer speziell dafür ein­ge­rich­teten Unter­arbeitsgruppe, der sogenannten UAG ­Ein­nahmen­aufteilung Deutschlandticket, mit Vertreter*innen der Länder und der ÖPNV-Branche geführt. 

Die Umsetzung erfolgt in drei Stufen:

In der ersten Stufe (2023–2024) wurde eine prag­­matische Lösung umgesetzt, bei der die Verkäufer die erzielten Ein­nahmen weitest­gehend behalten haben. Die zweite Stufe (2025) sieht eine bundes­weite, markt­orien­tierte Auf­teilung der Ein­nahmen auf die Gebiete der Bundes­länder unter Berück­sichtigung des Wohn­ortes der Deutschlandticket-Nutzer*innen mit an­schließender Korrektur auf Grund­lage von Balance­faktoren (z. B. für Tourismus, Transit) vor. Innerhalb der Bundes­länder erfolgt die weitere Ver­tei­lung der Einnahmen nach länder- oder regions­spezifischen Verein­barungen der Akteur*innen vor Ort. In einer zukünftigen dritten Stufe sollen die Ein­nahmen dann dorthin fließen, wo die Deutschlandtickets konkret genutzt wurden (nachfrage­orientierte Einnahmen­aufteilung). 

Wer übernimmt das bundesweite Clearing?

Die Rolle der bundesweiten Clearing­stelle nimmt dabei im Auftrag von Bund und Ländern die eigens gegründete D-TIX GmbH und Co. KG ein. Gesell­schafter sind mit je 25 % Anteil am Gesell­schafts­kapital die Branchenver­bände, der Bundes­verband deutscher Omni­bus­unter­nehmen e. V. (bdo), der Bundes­verband SchienenNahverkehr e. V. (BSN), der Verband Deutscher Verkehrs­unter­nehmen e. V. (VDV) sowie die Deutsch­landt­arif­verbund GmbH (DTVG) als Verbund der Eisen­bahn­verkehrs­unter­nehmen des Nahverkehrs.

Was ist die Rolle des KCM?

Das KCM übernimmt für die ÖPNV-Landschaft in NRW im Zusammenhang mit der Einnahmenaufteilung des Deutschland­tickets derzeit folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Ein­nahmen­auf­teilungsverfahrens und Wahr­nehmung der Interessen der Branche in NRW im Rahmen der Unterarbeitsgruppe Ein­nahmen­aufteilung Deutschlandticket 
  • Teilnahme an und Mitarbeit in der Unterunterarbeitsgruppe Nutzungsdatenerfassung, unter anderem feder­führende Ausschreibung eines bundes­weiten Feldtests 
  • Koordinierung der internen Ab­stimmungen und Beratungen zur Um­setzung der erfor­der­lichen Prozesse in NRW im Rahmen des NRW-Projektteams Einnahmenaufteilung Deutschlandticket 
  • Übernahme der Rolle der NRW-weiten Clearingstelle (auch Landesvehikel genannt) für die Stufe zwei 
  • Erstellung eines Vertragsentwurfes für das NRW-weite Clearing

Wie ist der Stand bei den Verträgen zur Einnahmenaufteilung?

Im Februar 2025 wurde der bundesweite Einnahme­naufteilungsvertrag zur Stufe zwei durch die Verkehrs­ministerkonferenz be­schlossen. Über 90 % der rele­vanten Verkehrs­unternehmen sowie Tarif­organi­sationen haben diesen bis Ende Juni 2025 unterzeichnet. Die konkrete Umsetzung der Stufe zwei soll rückwirkend ab August 2025 starten. Über eine rück­wirkende An­wendung ab dem 01.01.2025 wird die Verkehrs­minister­konferenz im Sommer entscheiden. Die Beschlüsse sowie die Unterzeichnung des NRW-weiten Einnahmen­aufteilungs­vertrag konnten ebenfalls im Juni erfolgen.